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Für eine Krankenfahrt benötigen Sie in der Regel einen Transportschein.

 

Diesen bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder der Klinik.

 

Hat Ihr Arzt oder die Klinik bereits einen Transportschein ausgestellt,

wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und lassen diesen genehmigen.

 

Erkrankungen, bei denen eine "hochfrequente" Behandlung notwendig ist, wie z. B. Krebserkrankungen mit Chemo und/oder Strahlentherapie oder für Dialysebehandlungen, ebenso für Behandlung in einer Tagesklinik (z.B. Tagesklinik zur Behandlung psychischer Erkrankungen) bekommen Sie von Ihrer Kasse eine Dauergenehmigung für den Behandlungszeitraum. Diese Genehmigung erlaubt Ihnen in der Regel, zu allen Behandlungen, die mit Ihrer Erkrankung zu tun haben, mit dem Taxi zu fahren.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse! 

 

Die Abrechnung wird von uns direkt mit Ihrer Kasse erledigt. 

 

Zudem haben Sie die freie Wahl des Taxiunternehmens, das Sie zu Ihren Behandlungen fahren soll. 

 

Für die Einweisung in ein Krankenhaus mit mindestens einer Übernachtung brauchen Sie in der Regel keine Genehmigung der Kasse.

 

Wenn Sie einen Schwerbehinderten Ausweis besitzen mit den unten genannten Kennzeichen, oder 2016 bereits ein Eistufungsbescheid zu Pflegestufe 2 vorlag, oder neu ab 2017 ein Einstfungsbescheid für Pflegegrad 4 oder 5 vorliegt, kann ebenso eine Dauergenehmigung für alle verordneten Arztbesuche auch zu ambulanten Behandlungen beantragt werden.

 

Es ist in jedem Fall wichtig, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen!

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung einer Genehmigung behilflich, denn in Notfällen hat man oft keine Gelegenheit rechtzeitig eine Genehmigung einzuholen, dann können wir mit dem Transportschein eine nachträgliche Genehmigung anfordern.

 

Einträge Im Schwerbehinderten Ausweis, für die generell eine Dauergenehmigung ausgestellt werden kann, die dann auch für ambulante Behandlungen gültig ist:

  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) 
  • Bl   (Blind)
  • H   (Hilflos)
  • oder ab 2017 Pflegegrad 4 oder 5
  • oder Einstufungsbescheid vor 2017 über Pflegestufe 2

 

Weiteres wissenswertes

Leider stellen manche Ärzte einen Transportschein zu allgemeinen ambulanten Behandlungen aus, jedoch zu ambulanten Behandlungen und Arztbesuchen bekommen Sie in der Regel keine Genehmigung der Kasse,

es sei denn Sie erfüllen einen der oben genannten Punkte

oder es handelt sich um eine ambulante OP, dies muss aber auf dem Transportschein so ausgewiesen sein.

 

Privatpatienten müssen mit ihrer Kasse selbst abrechnen, dafür stellen wir Ihnen zu den Fahrten eine Quittung über den Fahrpreis aus, den Sie dann mit der Verordnung einreichen. Bei hochfrequenten Behandlungen stellen wir auf Wunsch eine monatliche Rechnung, die Sie dann einreichen und nach Zahlungseingang Ihrer Kasse an uns Überweisen.

 

Zuzahlungen zu den Fahrten handeln die verschiedenen Kassen bei hochfrequenten Fahrten (z. B. 30X Fahrt zur Strahlentherapie)unterschiedlich.

Bei manchen Kassen zahlen Sie nur zur ersten und letzten Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des einfachen Fahrpreises , jedoch mindestens 5.-€ und höchstens 10.-€. Andere Kassen verlangen je einfache Fahrt diese Zuzahlung. 

 

Sie haben je nach Einkommen die Möglichkeit, eine Befreiung zur Zuzahlung zu beantragen.

 

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

 

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Taxi Kurpfalz-Mobil
Zuzenhäuser Str. 27
74909 Meckesheim

 

Telefon: +49 6226 8862

E-Mail: info@elsenztaxi.de

 

Öffnungszeiten:

Täglich von 06:00 bis 01:00 Uhr und am Woschenende 24 Stunden

oder auf Vorbestellung

 

 

 

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

 

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